Geschäftsbedingungen


AGB Camps

 

1. Vertragsabschluss
Veranstalter des Camps ist die Fußballschule SoccerKids, Drazen Marinic, Lenaustr. 12, 71332 Waiblingen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.

 

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

 

3. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag wird am ersten Camptag bar bezahlt.

 

4. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Zahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fußballschule nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht auf Seiten des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Campbetrages sowie

 

5. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

 

6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss eine Krankenversicherung abgeschlossen haben oder ist über die Eltern versichert. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert.

 

7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

8. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

 

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.

 

 

AGB Stützpunkte

 

1. Vertragsabschluss
Veranstalter der Stützpunkte ist die Fußballschule SoccerKids, Lenaustr. 12, 71332 Waiblingen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.

 

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

 

3. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt über die Einzugsermächtigung der Fussballschule SoccerKids.

 

4. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Zahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fußballschule nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Saisonbeitrags.

 

5. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Stützpunkte und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

 

6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss eine Krankenversicherung abgeschlossen haben oder ist über die Eltern versichert. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert.

 

7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

8. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

 

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.